

Lärmaktionsplan
Zu viel Lärm kann krank machen! Im Bundesimmissions-schutzgesetz fand die vor Lärm schützende EU-Umgebungslärmrichtlinie ihren Niederschlag und mittels des Kooperationserlasses des Landes BaWü ihre konkrete Umsetzung vor Ort. Ist der Lärm tagsüber > 65 dB und nachts > 55 dB, dann gilt es zu handeln, also ein Lärmschutzkonzept zu erarbeiten und Maßnahmen umzusetzen. Beide Gesetzestexte stammen aus 2023 (….. wer hat damals im Bund und im Land regiert 😊?)
Es wurde umfangreich gezählt, analysiert und berechnet. Und das Planungsbüro machte Vorschläge:
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Tempo 30 durchgängig auf der Hauptverkehrsachse vom Kreisel Kussenhof bis Ortsausfahrt Richtung Triberg und auch in der Allmendstraße bis zur Abzweigung Südtangente (willkommener Nebeneffekt: ein gutes Miteinander mit den Radfahrer*innen)
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Tempo 50 in Schönenbach bis zur Kreuzung nach Rohrbach (L173)
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Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge
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Mehr Smileys und mehr Geschwindigkeitskontrollen.
Bis auf den Vorschlag die L173 betreffend trug eine Mehrheit im Gemeinderat all diese Vorschläge mit. Wir hätten auch den Schönenbacher*innen mehr Ruhe gegönnt.